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Frauenarztpraxis

Dr. med. Heinz Struller
Dr. med. Elke Wegel
Dr. med. Kerstin Hartmann

Gemeinschaftspraxis – Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Am heutigen Samstag, den 10. Mai, ist unsere Praxis ganztägig geschlossen. Wir sind ab Montag, den 12. Mai, 07:30 Uhr wieder für Sie erreichbar.

Die Sprechzeiten im Detail...

Bitte beachten Sie: Am 16. und 23. Mai ist die Praxis bereits ab 12.00 Uhr geschlossen. Vom 28. Mai (ab 14.00 Uhr) bis 30. Mai ist die Praxis ebenso nicht besetzt. Mehr auf der Startseite.

Terminvereinbarung bitte per Telefon unter: 08161 / 860 11


Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung)

BlumeGebärmutterhalskrebs? Das ist in meinem Alter doch noch kein Thema! So denken viele junge Frauen. Tatsache aber ist, dass Gebärmutterhalskrebs nach Brustkrebs die zweithäufigste Krebsart bei jungen Frauen zwischen 15 und 44 Jahren ist.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Geimpft wird gegen HPV-Viren, die Krebs verursachen können.
  • Die Impfung sollte im Alter zwischen 12 und 17 Jahren erfolgen, jedoch unbedingt vor dem ersten Sexualkontakt.
  • Vorsorge und Früherkennung sind trotz Impfung weiterhin angebracht.
  • Immer mehr Krankenkassen übernehmen die Kosten der Impfung.

Was ist Gebärmutterhalskrebs?

Anders als viele andere Krebsarten ist Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) nicht erblich. Die Ursache dieser Krebsart ist immer ein bestimmtes Virus, genannt Humanes Papillomavirus (HPV). Von den etwa hundert HPV-Typen sind etwa fünfzehn krebserregend. Die zwei häufigsten krebserregenden HPV sind die Typen HPV 16 und HPV 18. Man findet sie bei ca. 70 Prozent aller Frauen mit Gebärmutterhalskrebs.

Ursachen für Gebärmutterhalskrebs

HPV werden durch Geschlechtsverkehr oder über direkten Hautkontakt übertragen. Tatsächlich kommen etwa 70% der sexuell aktiven Bevölkerung mit dem Papillomavirus in Kontakt. Meist heilt eine Infektion mit dem Virus folgenlos aus. Ein Fünftel der Infektionen verläuft jedoch chronisch, das heißt, das Virus verbleibt in der Gebärmutterschleimhaut und kann dort Zellveränderungen bis hin zum Krebswachstum hervorrufen.

Maßnahmen Vorbeugung und Früherkennung

Dass in den Industrieländern immer weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs erkranken, liegt an der verbesserten Hygiene und der besseren Vorsorge. Frühzeitig erkannt lässt sich Gebärmutterhalskrebs gut behandeln.

Bisher gab es nur wenige Möglichkeiten zur Vorbeugung. Eine gute Intimhygiene, der Gebrauch von Kondomen und der Verzicht aufs Rauchen können das Risiko für Gebärmutterhalskrebs senken.

Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

BlumeJetzt gibt es erstmals einen Impfstoff gegen humane Papillomaviren: Die Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen, aber auch vor Genitalwarzen.

Obwohl 40% aller Frauen zwischen 35 und 54 Jahre alt sind, wenn bei ihnen Gebärmutterhalskrebs festgestellt wird, sind die meisten von ihnen wahrscheinlich mit dem Virus in Kontakt gekommen, als sie zwischen 16 und 25 Jahre alt waren. Das heißt, der optimale Zeitpunkt für die Impfung liegt idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt.

Wovor schützt die HPV-Impfung nicht?

Die HPV-Impfung wird oft als "Impfung gegen Krebs" oder "Krebsimpfung" bezeichnet. Diese Begriffe sind nicht korrekt. Die HPV-Impfung schützt nicht direkt vor Krebs, sondern vor der Ansteckung mit HPV-Viren, die bei der betroffenen Frau eventuell krebserregend sein könnten.

Aus diesem Grund kann auch eine Frau, die eine HPV-Impfung erhalten hat, an Gebärmutterhalskrebs erkranken. Allerdings ist das Krebsrisiko für eine geimpfte Frau viel kleiner als für eine nicht geimpfte Frau. Wenn eine Frau sich bereits vor der HPV-Impfung mit Papilloma-Viren angesteckt hat, wird ihr Risiko für Gebärmutterhalskrebs nicht reduziert.

Wer soll sich impfen lassen?

BlumeDer Impfstoff ist für die Impfung von Mädchen und jungen Frauen zwischen 9 und 26 Jahren zugelassen. Impfexperten vertreten die Ansicht, dass möglichst alle Mädchen etwa im Alter von 12 bis 17 Jahren geimpft werden sollen, also bevor sie sexuell aktiv werden. Denn sobald ein Mädchen oder eine junge Frau sexuell aktiv wird, besteht die Gefahr für eine Infektion mit HPV.

Im Prinzip wäre es sinnvoll, dass auch junge Männer geimpft würden. Denn obwohl Männer, die mit HPV angesteckt sind, nicht an Gebärmutterhalskrebs erkranken, können sie die Viren doch auf ihre Partnerinnen übertragen und diese dadurch gefährden.

Wie lange hält der Impfschutz?

Man nimmt an, dass der Impfschutz mindestens zehn Jahre, eventuell sogar lebenslang hält. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht darüber noch keine Sicherheit, da die Studien recht neu sind.

Auf Krebsabstrich dennoch nicht verzichten

Auch Frauen, die gegen HPV geimpft wurden, sollten regelmässig einen Krebsabstrich ("Pap-Test") beim Frauenarzt machen lassen. Die HPV-Impfung schützt nur vor den zwei krebserregenden HPV-Typen 16 und 18, nicht aber vor anderen krebserregenden HPV-Typen.

Wenn Du mehr Informationen über dieses Thema möchtest, sprich uns direkt darauf an. Gerne informieren wir Dich auch, ob Deine Krankenkasse die Impfung in ihrem Leistungskatalog vorsieht.

Informationen vom Robert-Koch-Institut

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt zur Vorbeugung gegen Gebärmutterhalskrebs die generelle Impfung gegen humane Papillomaviren für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.

Die HPV-Impfung mit drei Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen.

Informationen vom Robert-Koch-Institut

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt zur Vorbeugung gegen Gebärmutterhalskrebs die generelle Impfung gegen humane Papillomaviren für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.

Die HPV-Impfung mit drei Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen.


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